Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ZAUNO UG (haftungsbeschränkt) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit unserer Website weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit können einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sein. Hierzu können insbesondere gehören:
- einzelne Kontraste und Farbdarstellungen,
- PDF-Dokumente,
- die Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente,
- alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte) bei älteren Inhalten,
- Inhalte und Funktionen von eingebundenen Drittanbietern.
Wir sind bestrebt, bestehende Barrieren schrittweise zu beseitigen und unsere Website fortlaufend zu optimieren.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.06.2026 erstellt.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich jederzeit an uns wenden:
ZAUNO UG (haftungsbeschränkt)
Kantor-Lohmann-Weg 3B
32584 Löhne
Deutschland
E-Mail: info@zauno.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
